Der kirchliche Datenschutz in Deutschland genießt seit Verankerung des Kirchenrechts in unserem geltenden Grundgesetz eine besondere Stellung. Auch auf europäischer Ebene wurde der Schutz des Religionsverfassungsrechts der Mitgliedsstaaten festgelegt. Somit haben die kirchlichen Institutionen unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht wahrgenommen, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und ihre eigenen Rechtsvorschriften zu erlassen. Folglich wurde das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) der katholischen Kirche am 20.11.2017 und das Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) am 15.11.2017 erlassen.
Die kirchliche Datenschutzgesetzgebung lehnt sich zwar an die DSGVO an, weist aber auch diverse Unterschiede zum weltlichen Datenschutzrecht auf.