In einer globalisierten Geschäftswelt ist die Einhaltung von Sanktions- und Embargolisten für Unternehmen obligatorisch. Den gesetzlichen Vorschriften nach ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen und Personen aufgenommen werden, die auf einer geltenden Sanktionsliste vermerkt sind.
Der Ursprung der Sanktionslisten liegt in der Reaktion der USA auf den internationalen Terrorismus im Zuge der Anschläge des 11. Septembers. Dem Erlass von Sanktionslisten, mit dem Ziel, dem internationalen Terrorismus die wirtschaftlichen und finanziellen Ressourcen zu entziehen, haben sich im weiteren Verlauf die Europäische Union, die Vereinten Nationen, Deutschland und viele andere Staaten angeschlossen. Politische Entwicklungen, wie am Beispiel des Ukrainekonflikts zu sehen, sorgen dafür, dass weitere Sanktionslisten erlassen und bestehende Listen regelmäßig aktualisiert werden.